|
|
|
Tipps
In einem Streitfall gab eine freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse ihre Rente und ihre Kapitaleinkünfte an und wollte diese, wie bei der Einkommensteuer, mit Verlusten aus einer Hausvermietung verrechnen. Sie machte geltend, die Kasse müsse diese Verluste bei der Beitragsberechnung berücksichtigen.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen den Beitrag auf alle herangezogenen Einkünfte zahlen. Eine Verrechnung mit Verlusten ist nicht möglich, hat das Bundessozialgericht bekräftigt.
Einen Verlustausgleich sieht das Beitragsrecht nicht vor, denn dies würde die Pflichtversicherten benachteiligen und zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensarten bei den freiwillig Versicherten führen.
|
|
|
ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
|