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Tipps
Beim Kauf einer Anleihe zwischen den Zinszahlungsterminen müssen Sie an den Vorbesitzer die bis zum Kaufdatum aufgelaufenen Zinsen (Stückzinsen) bezahlen. Schließlich bekommen Sie zum Fälligkeitstermin auch die gesamten Zinsen gutgeschrieben. Diese gezahlten Stückzinsen werden mit den Zinserträgen desselben Kalenderjahres verrechnet. Somit wird der Sparerfreibetrag optimal genutzt. Beziehen Sie im Jahr, in dem Sie die Stückzinsen bezahlen keine Kapitaleinkünfte, können Sie diese Stückzinsen mit allen anderen Einkünften verrechnen. Gezahlte Stückzinsen sind unbeschränkt absetzbar.
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