Tipps

Die geseztlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber lauten:

innerhalb der Probezeit:

  • zwei Wochen ohne festen Endtermin
  • danach: vier Wochen zum 15.
  • oder vier Wochen zum Ende des Kalendermonats

nach einer Betriebszugehörigkeit von:

  • mehr als 2 Jahren - 1 Monat zum Monatsende
  • mehr als 5 Jahren - 2 Monate zum Monatsende
  • mehr als 8 Jahren - 3 Monate zum Monatsende
  • mehr als 10 Jahren - 4 Monate zum Monatsende
  • mehr als 12 Jahren - 5 Monate zum Monatsende
  • mehr als 15 Jahren - 6 Monate zum Monatsende
  • mehr als 20 Jahren - 7 Monate zum Monatsende

Berechnet wird die Betriebszugehörigkeit erst vom 25. Lebensjahr des Mitarbeiters an.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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