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Tipps
Die geseztlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber lauten:
innerhalb der Probezeit:
- zwei Wochen ohne festen Endtermin
- danach: vier Wochen zum 15.
- oder vier Wochen zum Ende des Kalendermonats
nach einer Betriebszugehörigkeit von:
- mehr als 2 Jahren - 1 Monat zum Monatsende
- mehr als 5 Jahren - 2 Monate zum Monatsende
- mehr als 8 Jahren - 3 Monate zum Monatsende
- mehr als 10 Jahren - 4 Monate zum Monatsende
- mehr als 12 Jahren - 5 Monate zum Monatsende
- mehr als 15 Jahren - 6 Monate zum Monatsende
- mehr als 20 Jahren - 7 Monate zum Monatsende
Berechnet wird die Betriebszugehörigkeit erst vom 25. Lebensjahr des Mitarbeiters an.
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ADVISA
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