Tipps

Geschäftsführer und Unternehmer aufgepasst: Seit dem 1. Januar muss auch elektronische Geschäftspost (E-Mails) Pflichtangaben enthalten, wie es bei klassischen Schriftstücken wie Briefen und Faxen schon lange der Fall ist. Betroffen sind Anfragen, Angebote, Warenbestellungen, Rechnungen und alle anderen geschäftlichen Korrespondenz-Arten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Abmahnungen der Konkurrenz und im schlimmsten Fall sogar Zwangsgelder des Registergerichts bis zu 5.000,- €. Kleingewerbetreibenden drohen Bußgelder bis 1.000,- €.

Pflichtangaben

Zu den Pflichtangaben zählen bei Kommanditgesellschaften (KG) und Offenen Handelsgesellschaften (OHG)

  • der genaue Firmenname,
  • die Rechtsform,
  • der Sitz der Gesellschaft
  • Handelsregistergericht und -nummer.

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen zusätzlich alle Geschäftsführer aufgeführt werden, bei der Rechtsform GmbH & Co KG kommen noch der persönlich haftende Gesellschafter sowie der Sitz, Registergericht und -nummer der GmbH hinzu.

Kleingewerbe

Wozu etwa Kleingewerbetreibende verpflichtet sind, darüber gehen die Meinungen noch auseinander. Um aber Unannehmlichkeiten vorzubeugen, wird geraten die geforderten Angaben zu machen.

Freiberufler

Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte und Ärzte), die in einer Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis tätig sind, sind keine Kaufleute im Sinne des HGB, so dass die Regelung zu den Pflichtangaben nicht für sie gilt. Sofern diese jedoch in der Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, GmbH oder AG tätig sind, muss die Neuregelung beachtet werden.

ADVISA
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