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Tipps
Die Lebensversicherung als Schlupfloch bei der Schenkungsteuer bleibt erhalten.
Wie aus Lebensversicherungspolicen ein Steuerspartrick wird, zeigt ein Beispiel: Ein Anleger überlegt sich, wie er ein Teil seines Vermögens steuergünstig an seine Kinder verschenken kann. Hier bieten sich kapitalbildende Lebensversicherungen an. In diese Policen zahlt der Anleger einen Teil seines Geldes ein. Danach verschenkt er die Verträge an seine Kinder. Der Clou: Nur zwei Drittel der eingezahlten Versicherungsbeiträge sind schenkungssteuerpflichtig. Anders gesagt: Ein Drittel des verschenkten Geldes, das die Kinder später als Ablaufsumme bei Vertragsende bekommen, wird bei der Schenkungsteuer gar nicht mitgerechnet.
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