Tipps

Überprüfung auf Geldwäsche

Wer Bargeld über die Grenze schafft muß mit neugierigen Zöllnern rechnen. Beträge über EUR 10.000,00 sind auf Nachfrage zu deklarieren. Oft stoßen die Grenzbeamten bei Ihrer Suche auf Bankbelege. Diese Informationen werden postwendend an den deutschen Fiskus weitergeleitet. Das heimische Finanzamt fragt dann nicht nur nach den Zinsen, sondern nach der Herkunft der Mittel.

Banken im In- und Ausland sind verpflichtet Bareinzahlungen im Wert von umgerechnet rund EUR 10.000,00 nachzuprüfen und die Personalien des Einzahlers festzuhalten. Nur bei Verdacht auf Geldwäsche gelangt über die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung an das Finanzamt.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können