Kunden von Lebensversicherungen können bei vorzeitiger Kündigung mit mehr Geld rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Was ändert sich durch das Urteil?
Bislang verrechnen die Versicherer ihre Kosten in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss voll mit den eingezahlten Beträgen.
Folge: Bei frühzeitiger Kündigung gab es für die Kunden wenig oder kein Geld.
Für wen gilt das Urteil?
Für Verträge, die zwischen Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen wurden.
Kann man jetzt Geld nachfordern?
Ja. Das lohnt sich besonders für Versicherte, die innerhalb von 3 bis 5 Jahren nach Vertragsabschluss ihre Lebensversicherung storniert haben. Für Kunden, die erst nach 5 Jahren Ansparzeit gekündigt haben, wird die Erstattung kleiner. Fondsgebundene Lebensversicherungen und neue Verträge ab Mitte 2001 fallen nicht unter das neue Urteil.
Mit wie viel Geld kann man rechnen?
Kunden haben laut Gericht ein Recht auf mindestens 42,5% der eingezahlten Beiträge.
Beispiel: Ein Versicherter zahlte 36 Monate lang 100 Euro ein, also 3.600 Euro. Bei Kündigung bekam er nichts. Jetzt kann er rund 1.500 Euro einfordern.
Was muss man jetzt tun?
Betroffene sollten sofort ihre Versicherungsunterlagen prüfen und ihre Ansprüche beim Unternehmen geltend machen. Die Verbraucherzentralen bieten hierzu einen Musterbrief an.
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