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„Wer ist eigentlich unser Mandant?“

Damit schmutziges Geld nicht mehr nach Deutschland gewaschen werden kann hat der Gesetzgeber am 15.08.2002 das Geldwäschebekämpfungsgesetz in Kraft treten lassen. Insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, aber selbstverständlich auch Banken haben durch dieses Gesetz bestimmte Verpflichtung auferlegt bekommen.

Eine dieser Verpflichtungen, die Steuerberater und Mandanten betreffen, wirkt ein wenig kurios. Steuerberater müssen nämlich ihre Mandanten durch die Vorlage einen gültigen Personalausweises identifizieren. Eine Fotokopie des Personalausweises ist in der Steuerakte abzulegen.

Handelt es sich um Mandanten, bei denen der Steuerberatungsvertrag neu abgeschlossen wird, die dem Berater also persönlich bis dahin nicht bekannt sind, so ist die Maßnahme verständlich. Leider geht die gesetzliche Verpflichtung weiter. Wir sind dazu verpflichtet, Ihren Personalausweis anzusehen und eine Fotokopie in unserer Akte abzulegen, auch wenn Sie bereits seit vielen Jahren unser Mandant sind.

Dahinter verbirgt sich kein Misstrauen gegenüber Ihrer Person, sondern wir wollen lediglich unserer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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