Tipps

Ab dem 1.1.2007 werden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf elektronischen Betrieb umgestellt.

Für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte zuständig. Unterlagen können in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden.

Hierfür gibt es aber je nach Bundesland Übergangsfristen bis spätestens 2009, so dass auch noch Unterlagen in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.

Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht. Bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung aber auch noch in einer Tageszeitung erfolgen.

Unter www.unternehmensregister.de können wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden.

Offenlegung der Jahresabschlüsse

Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse wird erleichtert, da für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein wird. Für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2006 beginnen, müssen die Jahresabschlüsse innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingereicht werden. Bei Überschreiten der Frist können Geldbußen bis zu 50.000 € verhängt werden.

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