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Tipps
Ein Arzt im Rheinland hatte seine Praxis einige hundert Meter entfernt vom bisherigen Praxisort verlegt.
Er hatte versäumt die Verlegung bei der KV und dem Zulassungsausschuss anzumelden.
Eine spätere Anmeldung mit der Bitte um rückwirkende Genehmigung wurde nicht erteilt. Die Sitzverlegung wurde erst zum auf die Anmeldung folgenden Quartal bestätigt.
Somit wurden schon bezahlte Honorare von der KV zurückgefordert. Auf die Entfernung zwischen altem und neuem Standort kommt es nicht an.
Ø Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig die Praxisverlegung bei Ihrer KV/ KZV.
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ADVISA
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