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Tipps
Bis vor kurzem erkannte das Finanzamt die Kosten für einen privat veranlassten Umzug nicht an. Die Anrechnung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben war nur dass möglich, wenn es sich um einen beruflich veranlassten Umzug handelte oder wenn sich mit derm Wohnortwechsel der Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde reduzierte.
Nunmehr kann das Finanzamt auch bei einem privat veranlassten Umzug an den Kosten beteiligt werden und zwar an den Ausgaben für die Möbelspedition. Das Stichwort dafür heißt "haushaltsnahe Dienstleistungen". Diese können mit bis zu 3.000 Euro jährlich angesetzt werden und 20 % der Kosten - also maximal 600 Euro im Jahr - mindern direkt die Steuerlast.
Achtung! Wer Umzugskosten steuerlich absetzen will, muss nicht nur die Rechnung sondern auch den Kontoauszug als Ausgabennachweis vorlegen können. Der Abzug wird nämlich nur bei unbarer Zahlung anerkannt.
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