Die Riester - Rente ist eine der wenigen privaten Vorsorgemöglichkeiten mit staatlicher Förderung.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einzahlung in ein Altersvorsorgeprodukt, das ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange monatliche Leibrente zusichert, z.B. eine private Rentenversicherung.
Anspruch auf staatliche Förderung haben zunächst alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Neben Arbeitnehmern sind Beamte, Richter, Soldaten sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst förderberechtigt, sowie Ehegatten förderberechtigter Versicherter, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben Selbständige, die private Altersvorsorge betreiben (Ausnahme: Der Ehegatte leistet Pflichtbeiträge an die Rentenkasse) aber auch Pflichtversicherte in berufsständigen Vorsorgeeinrichtungen, etwa Anwälte, Notare oder Ärzte.
Auch Aushilfen können eine Riester - Rente abschließen. Stocken geringfügig Beschäftigte die Zahlungen des Arbeitgebers durch eigene Leistungen bis zur Höhe des Pflichtbeitrags auf, ist Riester-Förderung möglich. Da der Arbeitgeber 15 % vom Verdienst an die Rentenkasse überweist, muss die Aushilfe 4,5 % dazuzahlen um auf die gesetzlich vorgeschriebene Beitragshöhe von 19,5 % zu gelangen.
Die Grundzulage beträgt 2006 und 2007 114 Euro plus 138 Euro je Kind. Ab 2008 steigt die Förderung auf 154 Euro sowie 185 Euro Kinderzulage.
Auf Antrag prüft das Finanzamt die zweite Fördermöglichkeit, den zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Dieser ergänzende Sonderausgabenabzug beträgt maximal 1.575 Euro (ab 2008 max. 2.100 Euro).
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