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Tipps
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt in unregelmäßigen Abständen die Versicherten an und teilt den Versicherungszeitraum mit. Sie sollten sofort die Fehlzeiten überprüfen und sich mit der DRV in Verbindung setzen, da Arbeitgeber nur eine eingeschränkte Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen haben (10 Jahre, neue Bundesländer 15 Jahre)
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ADVISA
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