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Tipps
Der Telekommunikationserlass zum 01.01.2001
Nutzt ein Mitarbeiter das betriebliche Telefon für private Telefonate, bleiben die Ortsgespräche steuerfrei. Ferngespräche müssen weiterhin als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil erfasst werden. Der geldwerte Vorteil kann allerdings im Rahmen der EUR 20,00 - Freigrenze für Sachbezugswerte steuerfrei bleiben.
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ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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