Tipps

Bei Arbeitsanfang und Krankheit des Mitarbeiters keine Gehaltszahlung

Nimmt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in ihrem Betrieb auf und erkrankt z.B. nach fünf Tagen, müssen Sie für die ersten 28 Krankentage kein Gehalt bezahlen, da die Krankenkasse für diesen Zeitraum eintritt. Erst ab dem 29. Tag hat der Mitarbeiter Anspruch auf regelmäßige Gehaltszahlungen. Hierbei muß der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Verdienstbescheinigung für seine Krankenkasse aushändigen. Also achten Sie darauf, dass bei neuen Mitarbeitern, die krank werden, die Krankenkasse bezahlt.

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