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Tipps
... eine Annehmlichkeit oder Gehaltserhöhung?
Die Überlassung eines Handys ist steuer- und sozialversicherungsfrei!!! Sie kaufen auf Ihren Namen ein Handy mit Paycard und überlassen es Ihrem Mitarbeiter für private Telefonate.
Für Handys mit festem Vertrag sollten Sie einen monatlichen Gebührenrahmen vereinbaren. Die darüber hinaus gehenden Gesprächsgebühren werden dem Mitarbeiter vom Gehalt abgezogen.
Bei Ausscheiden des Mitarbeiters muss dieser das Handy an Sie zurückgeben.
Sie haben Fragen?
... rufen Sie uns doch einfach an!
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ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
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