Tipps

Die moderne Berufswelt macht immer wieder mit dringenden Projektarbeiten Überstunden notwendig. Viele Arbeitgeber lassen sich nicht lumpen und laden ihre Mitarbeiter innerhalb der Überstunden oder nach Arbeitsende zum Essen ein. Das Finanzgericht Hamburg hat nun entschieden, dass eine Überstundenverpflegung lohn-steuerfrei sein kann, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Mahlzeiten einer Koordination verschiedener Abteilungen sowie deren Arbeitsergebnisse dient und damit die Arbeitsprozesse beschleunigt.

Tipp: Da es sich bei dieser Überstundenverpflegung nicht um die Gewährung eines geldwerten Vorteils handelt, ist sie nicht nur lohnsteuerfrei sondern auch sozialversicherungsfrei. Nicht nur Sie als Arbeitgeber auch Ihre Mitarbeiter können daher durch diese Maßnahme profitieren.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können