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Tipps
Wenn Sie im 2. Halbjahr einen neuen Mitarbeiter einstellen, der zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, so lassen Sie sich von diesem Mitarbeiter eine Urlaubsbescheinigung geben, aus der hervorgeht, wie viel Urlaub bereits genommen oder ausgezahlt wurde.
Denn... scheidet ein Mitarbeiter in der zweiten Jahreshälfte aus, hat er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Vielleicht hat dieser Mitarbeiter bereits den vollen Jahresurlaub erhalten, und nun verlangt er noch einmal den anteiligen Urlaub bei Ihnen! So kann sich der Mitarbeiter unter Umständen zuviel Urlaub erschwindeln.
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