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Tipps
Erziehungsurlaub heißt jetzt Elternzeit. Diese beträgt weiterhin 3 Jahre, kann aber zu einem Teil von bis zu 12 Monaten erst zwischen dem 3.-8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.
- Bei Neueinstellungen: Fragen Sie zur Vermeidung von Missverständnissen im Bewerbungsgespräch nach, ob noch ein Teil der Elternzeit für später aufgehoben wurde.
Dieser Artikel entstand unter freundlicher Mithilfe von:
Frau Dr. Astrid Ernst
Rechtsanwältin
Am Hain 17 (Teichmühle)
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