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Tipps
Ab dem 1.1.2007 gibt es für jedes geborene Kind statt dem bisherigen Kindergeld nun das sogenannte Elterngeld. Folgende Eckpunkte wurden hierzu bereits beschlossen:
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Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt.
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Jeder hat Anspruch auf Elterngeld.
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67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 Euro max. 1.800 Euro werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld.
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Nimmt der Vater, oder die Mutter, die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.
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Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird im Kernzeitraum von 12 Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, unabhänging davon, ob der Elternteil vorher erwerbstätig war.
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Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
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Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt.
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Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anpruch genommenen Mutterschutzfrist. So wird sichergestellt, dass auch befristet Beschäftigte uns
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Selbständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
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Es gilt die Stichtagsregelung. Für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden, gibt es das Elterngeld. Für Kinder, die vor dem 1.1.2007 zur Welt kommen, gilt das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz.
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Das Elterngeld ist für die Einkommensteuer progressionsrelevant: Es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei.
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