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Tipps
Nur für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen!
Aufgrund Ihrer Gewerbeanmeldung werden Sie zum IHK-Beitrag veranlagt, falls nicht die Voraussetzung für eine Freistellung vorliegen. Der IHK-Beitrag orientiert sich an Ihrem Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Sie haben ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und werden somit für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauf folgende Kalenderjahr freigestellt, wenn Ihr Gewinn nicht mehr als 25.000 € übersteigt.
Generell gibt es eine Beitragsbefreiung für Betriebe deren Gewinne 5.200 € nicht übersteigen. Diese ist bei der IHK zu beantragen.
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ADVISA
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