Wenn es nach der Finanzverwaltung geht, sind alle Leistungen, die durch die gesetzlichen Krankenkassen ersetzt werden, auch von der Umsatzsteuer befreit. Diese Betrachtung ist aber zu pauschal.
IGeL sind auch bei fehlender Kostenübernahme umsatzsteuerfrei, wenn Sie medizinisch indiziert und therapeutisch zielorientiert sind. Dazu zählen auch die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitspflege, Außenseitermethoden und ähnliches.
Bei der Akupunktur von Schmerzpatienten oder Allergikern, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, handelt es sich um eine IGeL, die umsatzsteuerfrei ist. Eine andere Betrachtung lässt die derzeitige Gesetzeslage nicht zu. Über mögliche Änderungen aufgrund einer laufenden Verfassungsbeschwerde werden wir Sie informieren.
Damit Sie dem Finanzamt Paroli bieten können und nicht in die Umsatzsteuerpflicht geraten, sollte die Befunderhebung umfangreich dokumentiert werden. Nur so können sie dem Finanzamt sicher entgegentreten. Sie haben das Fachwissen – Sie sind der Arzt! Auch bei der Erstellung von ärztlichen Gutachten gilt die Notwendigkeit der medizinischen Indizierung für die Umsatzsteuerbefreiung.
Für die folgenden nicht-kurativen Gutachten muss dagegen die Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben werden:
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Alkohol-Gutachten
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Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse
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Gutachten über die Berufstauglichkeit
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Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in
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Schadensersatzprozessen
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Zeugnisse oder Gutachten über das Sehvermögen
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Gutachten über die Freiheit des Trinkwassers von Krankheitserregern
Liegen Ihre gesamten umsatzsteuerpflichtigen Leistungen unter 17.500 € im Jahr, sollten Sie keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen gesondert ausweisen. Sie werden als sogenannter Kleinunternehmer behandelt.
Die Umsatzsteuerpflicht muss für Sie nicht immer negativ sein. Bei bestehender Umsatzsteuerpflicht können im Gegenzug auch Vorsteuern abgezogen werden. Dies kann sich insbesondere bei größeren Investitionen durchaus als attraktiv erweisen.
Hierbei beraten wir Sie gern.
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