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Tipps
Das Bundesministerium für Finanzen hat beschlossen, dass ein Disagio, welches bei Darlehensaufnahme von der Bank einbehalten wird, weiterhin sofort als Gewinn mindernde Ausgabe abzugsfähig bleibt.
Voraussetzung ist, dass das Disagio bei mindestens 5-jähriger Zinsfestschreibung nicht mehr als 5% der Darlehenssumme beträgt.
Diese Übergangsregelung wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.
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