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Tipps
Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen können wieder in Papierform abgegeben werden!
Nordrhein-Westfalen setzt die Pflicht zur elektronischen Abgabe aus.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen stellt in einem Erlass vom 06.04.2005 klar, dass Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgegeben werden können. Sanktionen wie Schätzungen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gegen Steuerpflichtige, die weiterhin ihre Anmeldungen in Papierform abgegeben haben, sind unzulässig.
Auf Dauer ist aber noch eine Klärung der Rechtslage auf Bundesebene erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen.
Unserer Meinung nach ist der Erlass bundesweit anzuwenden.
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