Tipps

Aufwendungen für Fachbücher und für Fachzeitschriften, die ausschließlich für den Beruf erforderlich sind, stellen Betriebsausgaben dar. Erforderlich ist aber ein Nachweis, dass es sich dabei um Fachliteratur und nicht etwa um allgemeinbildende Lektüre handelt.

Hinweis: Wenn Sie sich Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung ersparen wollen, sollten Sie sich für jedes Fachbuch auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg Ihrer Buchhandlung den genauen Titel angeben lassen. Eine Quittung ohne Titel, lediglich mit der Bezeichnung 'Fachliteratur', werden die Prüfer künftig wohl nicht mehr anerkennen.

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