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Tipps
Ab dem 01. Januar 2007 können die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer mit 0,30 EUR pro Kilometer angesetzt werden. Das niedersächsische und das saarländische Finanzgericht halten diese Neuregelung für verfassungswidrig und sie verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes. Daher muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage entscheiden.
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