Tipps

Mit dem PKW Steuern sparen

Ab dem Veranlagungsjahr 2004 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 EUR pro km (einfache Fahrt), max. 4.500,00 EUR pro Jahr. Wird jedoch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein PKW benutzt, kann auch ein höherer Betrag geltend gemacht werden, wenn die Kosten nachgewiesen werden (z.B. Benzinrechnungen).

Für Dienst- bzw. Geschäftsreisen können je Entfernungskilometer 0,30 EUR steuerlich abgesetzt werden.rn

ADVISA
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