|
|
|
Tipps
Eine ärztliche Notfallpraxis im eigenen Haus ist kein häusliches Arbeitszimmer, selbst wenn sie mit Wohnräumen des Arztes räumlich verbunden ist. Als Notfallpraxis sind dabei Räume zu verstehen, die erkennbar besonders für die Behandlung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich sind. Dies bedeutet, dass für diese Räume die Aufwendungen voll absetzbar sind.
|
|
|
ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
|