Tipps

Nur noch 5 %:

Wer bei der Aufnahme eines Darlehens ein Disagio (Damnum) vereinbart hat, kann dieses im Jahr der Zahlung in voller Höhe abziehen, wenn die vereinbarte Höhe angemessen ist. Bisher hielten die Finanzämter die Höhe für angemessen, wenn für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Disagio von bis zu 10% vereinbart worden ist. Jetzt wurde die Grenze, bis zu der ein Disagio angemessen sein soll, auf 5% halbiert. Die neue Grenze gilt für nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossene Darlehensverträge.

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