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Tipps
Wer eine neue Arbeitsstelle sucht, dem entstehen vielfach Kosten – egal ob die Bewerbung Erfolg hatte oder nicht.
Diese Kosten können bei der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Unter Vorlage der entsprechenden Belege sind dies z.B. Stellenanzeigen, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Porto-, Telefon-, Internet- oder Kopierkosten, Kosten für Paßbilder, Zeugnisabschriften, Kosten für amtliche Beglaubigungen sowie für Büromaterial.
Für alle, die diese Belege nicht vorweisen können, besteht jetzt die Möglichkeit eine Kostenpauschale pro Bewerbung wie folgt anzusetzen:
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Bewerbung mit Mappe: 8,70 €
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Bewerbung ohne Mappe: 2,55 € (e-mail, Kurz- und Initiativbewerbung)
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ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
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