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Schnäppchen schützen vor ordnungsgemäßer Rechnung nicht!

Sonderangebote sind längst nicht mehr nur im Privatbereich interessant. Auch wenn es z.B. um die Anschaffung von Computern, Bildschirmen oder Druckern geht, wird gern auf Angebote der großen Discounter zurückgegriffen. An der Kasse erhalten Sie in der Regel dann auch problemlos einen Kassenbon mit Mehrwertsteuerausweis.

Doch damit ist es nicht getan! Dieser Kassenbon erfüllt nämlich nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung für Ihren Vorsteuerabzug. Denn meist fehlen zumindest die Steuernummer des Anbieters oder der Name des Rechnungsempfängers.

Das bedeutet: Nicht lange zögern, sondern umgehend eine ordnungsgemäße Rechnung fordern! Dies können Sie ohne großen Verwaltungsaufwand bei dem jeweiligen Unternehmen direkt vor Ort erstellen lassen.

ADVISA
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