Tipps

Seit dem 01.01.2004 ist jeder Unternehmer verpflichtet, Rechnungen zu erstellen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt.

Die Verpflichtung der Rechnungsstellung besteht auch in den Fällen, in denen die abgerechnete Leistung steuerfrei ist und somit tatsächlich keine Umsatzsteuer entsteht. Der Unternehmer hat dann in seiner Rechnung auf die Steuerfreiheit hinzuweisen. Ferner muss die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung vermerkt sein.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können