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Dem Zahnarzt steht es grundsätzlich frei, einem Patienten auf dessen Bitte hin die Bezahlung der Rechnung in Teilbeträgen zu gestatten. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Nach dem bürgerlichen Recht ist die Vergütung des Zahnarztes grundsätzlich in voller Höhe mit der Erbringung der   Leistung und der Rechnungsstellung fällig. Die Ratenzahlung sollte schriftlich fixiert werden. Dabei wird die Höhe der jeweils zu leistenden Teilbeträge, deren exakte Fälligkeit sowie die Höhe etwaiger Zinsen geregelt werden. Zudem sollte die Vereinbarung einen Passus enthalten, dass eventuell noch offene Restbeträge sofort fällig werden, wenn ein Teilbetrag nicht fristgerecht bezahlt wird.

Muster Ratenzahlungsvereinbarung

Der Zahnarzt........... und der Patient..... vereinbaren zu der Behandlung vom ...../ Heil- und Kostenplan vom ...../ Rechnung vom ...... folgende Teilzahlungsabrede:

1) Die Behandlungskosten in Höhe von .....Euro können ausnahmsweise in monatlichen Teilbeträgen zu jeweils ......Euro* bezahlt werden. Die Teilbeträge sind jeweils spätestens zum ersten Werktag des Monats auf das Konto ........ zu überweisen oder bar zu bezahlen.

2) Wird eine Teilzahlung nicht fristgerecht gezahlt, sind für den Restbetrag (Verzugs-) Zinsen in Höhe von .... Prozent** geschuldet und der noch offene Restbetrag ist zur sofortigen Zahlung fällig.

...............  ................................
Ort, Datum Unterschrift des Zahnarztes

...................................
Unterschrift des Patienten

* Die Teilbeträge sollten nicht zu niedrig angesetzt werden.

** Der gesetzliche Verzugszins beträgt gemäß § 288 BGB fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB). Der aktuelle Verzugszins beträgt 7,7 Prozent.

Es wäre außerdem zulässig, mit dem Patienten zu vereinbaren, dass er die zahntechnischen Kosten bei der Eingliederung des Zahnersatzes gleich bezahlt und der Restbetrag dann in Teilzahlungen beglichen wird.

Tipp: Entsprechende Vereinbarungen sollten nur mit Patienten getroffen werden, bei denen man von einer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit ausgehen kann.

ADVISA
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