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Tipps
Ab 01.01.2004 sind Sie dazu verpflichtet von Ihren Patienten eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu vereinnahmen.
Unser Tipp: Zur Vermeidung von unnötigem bürokratischen Aufwand, wie das Verfassen von Zahlungserinnerungen etc., sollte die Bezahlung ausschließlich in Form von Bargeld oder durch EC-Karte vor der Behandlung erfolgen. Für Bargeldzahlungen empfehlen wir Ihnen dringend eine separate Kasse anzulegen, die nur für die Praxisgebühr verwandt wird. Sie sollten täglich eine Gesamtsumme in das Kassenbuch eintragen. Aufgrund einer von Ihnen geführten Liste ist später nachvollziehbar wie sich die Summe zusammensetzt bzw. welche Patienten bezahlt haben.
Dies hat den Vorteil, dass wir die Gebühr buchhalterisch besser zuordnen können. Auch Sie haben eine bessere Kontrollmöglichkeit, da Sie die Zahl der behandelten Patienten mit dem Kassenbestand abgleichen können. Sämtliche Einzahlungen – egal ob Cash oder EC-Karte – kennzeichnen Sie bitte mit dem Kürzel „PG“. So wird eine klare Zuordnung gewährleistet.
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ADVISA
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