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Tipps
Sieg für Ehepaare
Ehepaare dürfen die Kosten einer berufsbedingten doppelten Haushaltsführung über eine Zweijahresfrist hinaus beim Finanzamt absetzen. Hierbei beteiligt sich das Finanzamt an vielen Ausgaben für den zweiten Haushalt am Arbeitsort. Folgende Aufwendungen können steuerlich abgesetzt werden:
1. Unterkunft: Zu den Werbungskosten zählen neben Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung auch Ausgaben für die Wohnungssuche, etwa für den Makler.
2. Verpflegung:In den ersten drei Monaten können Arbeitnehmer Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen. Dafür gibt es pauschal bei einer Abwesenheit von mehr als
24 Stunden à 24,- €
14 Stunden à 12,- €
8 Stunden à 6,- €
3. Umzug: Wer seine Zweitwohnung neu bezieht, kann entweder eine Pauschale in Höhe von 1.074,- € (verheiratete) zuzüglich 237,- € je weitere Person ansetzen oder die nachgewiesenen Kosten (z.B. Spediteur) in Ansatz bringen. Dies gilt nicht nur zu Beginn der doppelten Haushaltsführung, sondern auch bei zwischenzeitlichem Ortswechsel oder Rückkehr in die Heimat.
4. Fahrten: Wer am Wochenende nach Hause pendelt, rechnet pauschal 0,40 € pro Entfernungskilometer ab. Für die erste und letzte Fahrt gelten dagegen 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
5. Zweitwohnungsteuer
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