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Tipps
...und ihre Folgen
Eheleute, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, sind nicht für falsche Einträge des Partners verantwortlich zu machen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass derjenige Ehegatte, der die Erklärung nur unterschreibt, nicht an einer Steuerhinterziehung seines Partners beteiligt ist, wenn dieser seine Einkünfte falsch deklariert. Das gilt selbst dann, wenn er dessen tatsächliche Einkommenssituation kennt und weiss, dass Einkünfte verschwiegen werden.
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