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Tipps
Keine Rechnung. Und nun? Letzte Rettung: Ausstellung von Eigenbelegen!
Grundsätzlich gilt für den Betriebsausgabenabzug, daß die Aufwendungen durch einen Beleg nachgewiesen werden müssen.
Aber wer kennt das nicht: Gerade dieser Beleg ist bei der Erstellung der Buchführung oder Steuererklärung nicht mehr auffindbar! Als letzte Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs kann die Erstellung eines Eigenbeleg in Betracht kommen.
Eigenbelege dürfen aber nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden. Dies gilt beispielsweise für kleinere Aufwendungen wie Taxikosten, Parkgebühren, Porto, Telefongebühren oder Trinkgelder. Voraussetzung ist, daß die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind und der Eigenbeleg unverzüglich angefertigt wird.
Folgende Angaben muß der Eigenbeleg unbedingt enthalten:
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Betrag
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Zweck
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Datum
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Empfänger der Zahlung
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die eigene Unterschrift
Soweit die Angaben hinsichtlich Höhe und Anlass glaubhaft sind, muß das Finanzamt sie als Betriebsausgaben anerkennen.
Hinweis:
Eigenbelege können nur eine Ausnahme darstellen und dürfen nicht zur Regel werden!
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