Tipps

Alle Jahre wieder - Streit um freie Tage

Weihnachten und Silvester kommen bestimmt. Damit auch die Streitfrage: Sind Heiligabend und Silvester nun arbeitsfrei oder muss Urlaub genommen werden.

Gesetzlich gesehen ist die Frage einfach zu lösen: Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage, sofern sie nicht zufällig auf einen freien Samstag oder Sonntag fallen. Es gibt also keine halben Feiertage und somit auch keine halben Urlaubstage laut Gesetz.

Die Regelung, ob nun frei oder nicht frei, ist entweder im Tarifvertrag oder im Anstellungsvertrag geregelt. Trifft für den Arbeitgeber kein Tarifvertrag zu und ist auch im Anstellungsvertrag nichts geregelt, so gilt die gesetzliche Regelung, d.h. beide Tage sind normale Arbeitstage.

Doch Vorsicht: Schließt ein Betrieb traditionell über Jahre hinweg seine Pforten zu Heiligabend und Silvester, gilt dies als Gewohnheitsrecht. Dem Mitarbeiter werden diese Tage geschenkt.

Will man diese Regelung wieder ändern, so ist das entweder durch eine Änderungskündigung oder im gegenseitigem Einvernehmen möglich. Die jedes Jahr gewährte zusätzliche Freizeit ist durch die Mehrfachgewährung Bestandteil des Anstellungsvertrages geworden.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können