Tipps

Dies betrifft auch Sie !!!

  • Die regelmäßige Verjährungsfrist wird von 30 auf 3 Jahre verkürzt.
  • Die Garantiefrist wird von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert.
  • Bei handwerklichen Leistungen beträgt die Garantiezeit 5 Jahre.
  • Solange die Parteien über die Forderung verhandeln, ist die Verjährung gehemmt.
  • Nach 30 Tagen seit Rechnungszugang gerät man automatisch in Verzug. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt dann gegenüber Privatleuten 5% und gegenüber Unternehmern 8% über dem Basiszins. Dieser wird 2x im Jahr festgelegt und beträgt im 1. Halbjahr 2002 3,62%.
  • Beweislastumkehr bei Schadenseintritt innerhalb der ersten 6 Monate: Der Verkäufer/Händler muss beweisen, dass der Mangel nicht bereits im Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Bislang war es umgekehrt.
ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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