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Ein steuerliches Risiko

Erscheint der Betriebsprüfer, so interessiert ihn häufig auch die Kasse des Betriebes, d.h. die Kassenbücher sind vorzulegen. Anhand dieser Unterlagen versucht der Prüfer Fehler in der Kassenführung zu finden. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Kassenbestände negativ sind, also wenn die Kassenausgaben die Kasseneinnahmen auf dem Papier übersteigen. Folge ist, dass für den Prüfer die Kassenführung und damit die Buchführung nicht ordnungsmäßig ist. Für jeden Unternehmer ein großes Problem: Der Prüfer schätzt Einnahmen dazu. Der Prüfer wird diese Mehreinnahmen durch bestimmte Kalkulationsmethoden und neuerdings statistische Methoden untermauern. Um dieses Risiko zu umgehen: Führen Sie Ihre Kasse täglich. So entstehen keine Lücken und Fehler bei der Aufzeichnung der Ausgaben; Privatentnahmen, Bankeinzahlungen und Auszahlungen oder Übertragungsfehler fallen Ihnen sofort auf. Für den Verkauf von Waren gegen Barzahlung reicht eine Aufzeichnung des Gesamtbetrages am Tagesende aus.

ADVISA
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