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Tipps
Für viele ist es ein Ärgernis, dass nicht immer alle Kosten als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Probleme gibt es beispielsweise bei der Geltendmachung der Kosten für örtliche und überregionale Tageszeitungen. Hier geht das Finanzamt davon aus, dass die Kosten wegen des allgemeinbildenden Inhalts regelmäßig steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Eine Ausnahme hat der Bundesfinanzhof nur zugelassen, wenn die Zeitung doppelt - nämlich einmal vom Steuerpflichtigen selbst für seinen Privathaushalt und zum anderen für den Betrieb oder die Praxis - bezogen wird. Dann sind die Kosten für die Tageszeitung des Betriebes als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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