Tipps

Bei finanzieller Überforderung sind Bürgschaften sittenwidrig und damit nichtig. Das gilt zumindest dann, wenn die Ehefrau allein aus – wie man so schön sagt – „emotionaler Verbunden-heit“ unterschreibt.

Der Bundesgerichtshof hat sich nun auf die Seite der Ehefrauen geschlagen, die ruinöse Bürgschaften für das Geschäft ihres Mannes übernommen haben. In gleich zwei Urteilen bekräftigte das Karlsruher Gericht, dass bei sogenannter krasser finanzieller Überforderung die Haftung für einen Kredit des Mannes sittenwidrig und damit nichtig ist. Zumindest gilt das, wenn die Frau die Bürgschaft allein aus „emotionaler Verbundenheit“ zu ihrem Gatten und nicht etwa aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an dem Unternehmen unterschrieben hat.

Und übrigens ... Gleiches gilt auch für bürgende Ehemänner.

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können