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Tipps
Bisher gilt bei Übersendung eines Schecks an die Finanzkasse die Zahlung als am Tag des Scheckeingangs geleistet. Ab 2007 gilt bei Übersendung von Schecks die Zahlung 3 Tage nach Scheckeingang als entrichtet.
Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss daher künftig ein Scheck 3 Tage vor Fälligkeit der Steuerzahlung beim Finanzamt eingegangen sein.
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