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Tipps
Für das zu versteuernde Einkommen ab 250.001 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten: 500.001 Euro) kommt ein Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Einkommensteuer-Spitzensteuersatz von derzeit 42% zum Tragen.
Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit) wird keine Reichensteuer festgesetzt.
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