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Tipps
Für die Gewährung von Kindergeld bzw. kinderbedingten Freibeträgen wird die Altersgrenze gesenkt. Kinder sollen unter den bisherigen Voraussetzungen nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden. Das gilt für alle Kinder ab dem Geburtsjahr 1983. Für Kinder des Geburtsjahres 1982 wird die Altersgrenze auf die Zeit vor Vollendung des 26. Lebensjahres abgesenkt. Kinder der Jahrgänge 1981 und älter sollen weiter von den bisherigen Regelungen profitieren.
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