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Tipps
Das Bundesfinanzministerium hat zur Praxisgebühr Stellung genommen
Danach wird die Praxisgebühr in der KV/KZV-Abrechnung wie eine A-Conto-Zahlung behandelt. Sie stellt eine Betriebseinnahme und keinen durchlaufenden Posten dar. Die Bareinnahmen müssen täglich aufgezeichnet werden. Wir haben Ihnen bereits empfohlen hierfür eine separate Kasse zu führen, bei der täglich ein Kassensturz gemacht werden sollte. Hierbei ist der Inhalt der Kasse zu zählen und aufzuschreiben.
Die Aufzeichnungen über die Bareinnahmen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
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ADVISA
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