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Tipps
Können Sie ein Jahr Garantie geben?
Wenn Sie als Selbständiger einen Wagen an einen privaten Interessenten verkaufen, so müssen Sie ab dem 1. Januar 2002 eine Garantie von mindestens einem Jahr geben. Dies gilt nur, wenn im Kaufvertrag eine Garantie auf ein Jahr beschränkt wird, sonst gilt eine Frist von zwei Jahren!
Doch wer kann schon für seinen Gebrauchtwagen garantieren? Der praktikabelste Weg führt über eine entsprechende Garantie-Versicherung, die zwischen 200 EUR und 300 EUR kostet. Hinzu kommen die Aufwendungen für ein Gutachten über den Zustand des Autos zur Vorlage bei der Versicherung. Aber keine Vorschrift ohne Trick 17: Wer den Wagen z.B. an seinen nicht mit dem Unternehmen verbundenen und nicht selbständigen Ehepartner verkauft, erreicht, dass diese dann das Kfz ohne Gewährleistung privat an Privat veräußern kann. Allerdings kann der Käufer in Kenntnis dieser Vorgehensweise trotzdem auf einer Gewährleistung bestehen. Vertragsklauseln wie „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ entbinden nicht von der Garantie, die Sie geben müssen.
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