Tipps

Bis 2003 konnte der Arbeitgeber die Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzen oder die Fahrausweise kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit ist gestrichen worden.

Aber: Der Wert des Jobtickets kann durch den Arbeitgeber pauschal mit 15 % Lohnsteuer versteuert werden.

Als Sachbezug bleibt das Jobticket lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Sachbezüge insgesamt monatlich 44,00 EUR nicht übersteigen.

Das Jobticket als Sachbezug ist z.B. in folgenden Regionen möglich: Berlin, Hannover, Köln und im Ruhrgebiet.

Nicht möglich ist es in: Bremen, Hamburg, Frankfurt, Kassel, München und Stuttgart, da die örtlichen Straßenverkehrsbetriebe in diesen Städten keine einzelnen Monatstickets ausstellen.

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