Tipps

Ab 2006 werden die Steuerermäßigun-gen für die Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen er-höht. Dies gilt für die  Inanspruchnah-me von Pflege- und Betreuungsleis-tungen für pflegebedürftige Personen und Handwerksleistungen für Renovie-rungs-, Erhaltungs- und Modernisie-rungsleistungen des Wohnraums in Privathaushalten.

Abzugsfähig bleiben wie bisher nur die Arbeitskosten (Lohnkosten) und keine Materialkosten. Die Rechnung und der original Zahlungsbeleg müssen vorge-legt werden.

Kinderbetreuungskosten, Aufwendun-gen für Haushaltnahe Beschäftigungs-verhältnisse, Aufwendungen für geringfügig Beschäftigte bleiben von dieser Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Folgende Steuerermäßigungen können in Anspruch genommen werden:

  Haushalts-nahe Dienstleis-tung fürz.B. Gar-tenpflege, Reinigung d. Wohnung Haushalts-nahe Dienstleis-tung füreine Pflege-person Stufe II(Pflegedienst) Handwerker-leistung für z.B. Fliesenleger, der das Bad neu kachelt
Lohn / Honorar  1.600 €  7.000 €  4.000 €
Material 200 € --- 1.000 €
Gesamt-kosten  1.800 €  7.000 €  5.000 €
Max. Förderung 20% von 1.600 € 20% von 7.000 € 20% von 4.000 €
  max. 600 € max. 1.200 € max. 600 €
Steuer-rabatt  600 €  1.200 €  600 €
 




 

ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können