Tipps

Lohnt sich der Aufwand?

Wenn man sich den sprunghaften Anstieg der Benzinpreise der letzten Jahre anschaut, stellt sich die Frage, wie die private Nutzung und somit die Steuern für den Praxis-PKW minimiert werden könnten.

Der Gesetzgeber lässt für den Ansatz der privaten Nutzung zwei Möglichkeiten zu. Entweder Sie setzen pauschal 1% des Bruttolistenpreises als fiktive Betriebseinnahme an oder Sie führen ein Fahrtenbuch. Mit dem Fahrtenbuch ermitteln Sie den tatsächlichen %-Satz für die private Nutzung. Die gesamten Kfz-Kosten werden um diese Prozente gekürzt bzw. als fiktive Betriebseinnahmen berücksichtigt. Eine Vergleichsrechnung soll Ihnen zeigen, wie sich z.B. ein Fahrtenbuch für Sie steuerlich günstiger auswirken würde:

BMW 330i Touring (E46):
----------------------------------------
Jährliche Kilometerleistung: 20.000 km
Listenpreis inkl. Sonderausst.: 43.380,00 €
Abschreibung (ND 6 Jahre): 7.230,00 €
Kfz-Steuer: 868,70 €
Kfz-Haftpflicht (SF-Klasse 50%): 513,29 €
Vollkasko-Vers. (SF-Klasse 50%): 588,26 €
Fixe Betriebkosten: 1.970,25 €
Inspektionskosten alle 20.000 km: 300,00 €
Verschleißpauschale (Öl etc): 90,00 €
Reparaturen, Reifen, Sonstiges: 1.200,00 €
Verbrauch in Liter/100 km Stadt: 12,9 l
Kraftstoffpreis Februar 2003: 1.139,00 €
Kraftstoffverbrauch: 2.938,62 €
Variable Betriebskosten: 4.528,62 €
-------------------------------------------
= Gesamtkosten: 13.728,87 €

PKW BMW 330i Steuer 40%
----------------------------------------
1%-Regelung 5.196 € 2.078 €
Fahrtenbuch 2.746 € 1.098 €
privater Nutzungsanteil (20% angenommen)
-----------------------------------------
= Ersparnis 980 €

Je teurer Ihr PKW in der Anschaffung ist (bzw. der ursprüngliche Listenpreis), desto günstiger ist für Sie ein Fahrtenbuch.

Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderungen an ein Fahrtenbuch, die Sie unbedingt einhalten sollten, um eine steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden.

Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen. Private Fahrten sind als solche zu Kennzeichnen.
  • Die Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs verlangt, dass nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen technisch ausgeschlossen sind. Durch die Möglichkeit einer (nicht überprüfbaren) nachträglichen Änderung hätte der Steuerpflichtige es in der Hand, das Jahresergebnis seiner PC-Eingaben, anders als bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch, nachträglich spurlos zu ändern, um so ein für „ihn besseres Ergebnis“ zu erhalten (Wortlaut Finanzgerichtsurteil). Die Vorlage eines Fahrtenbuches in Form einer erst vor Abgabe der Steuererklärung gefertigten Reinschrift mit anschließender Vernichtung der Grundaufzeichnungen ersetzt nicht die Vorlage des Fahrtenbuches im Original.
  • Fahrtenbücher, die nicht den Mindestanforderungen genügen, werden vom Finanzamt nicht mehr auf Plausibilität oder inhaltliche Richtigkeit überprüft. Für die private Kfz-Nutzung wird die 1%-Regelung angesetzt, die steuerlich zumeist viel ungünstiger ausfällt.
ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wilhelmsstraße 2 | 34117 Kassel
Telefon: 0561-707 35-0
Telefax: 0561-77 71 58
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können