Tipps

Ist in Ihrem vermieteten Gebäude bereits eine Warmwasserbereitung vorhanden (dabei ist es egal, ob diese noch funktionstüchtig oder defekt ist), kann der zusätzliche Einbau einer Solar-Warmwasseranlage sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.

Für den Fall, dass Sie einen Teil des Hauses selbst nutzen, können nur die auf den vermieteten Teil ent-fallendenden Kosten (z.B. prozentual) geltend gemacht werden.

Aber Achtung:
Wenn innerhalb von 5 Jahren durch Investitionen der Standard (in drei der vier Kernbereiche eines Hauses: Fenster, Heizung, Elektroinstallation und Sanitärbereich) wesentlich verbessert wird, können insgesamt wieder Herstellungskosten vorliegen.

ADVISA
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