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Tipps
Ab 2007 werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, das Heimbüro bildet den ausschließlichen Arbeitsplatz.
Die Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der eigenen Wohnung sowie die Anmietung von Räumlichkeiten können weiterhin steuerlich abgesetzt werden.
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ADVISA
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